Allgemeine Geschäftsbedingungen

jw-bikedesign      Gewerbepark Gräsig 53         64711 Erbach

 

 

§ 1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Der Kunde erkennt deren Kenntnis an. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

§ 2 Vertragsabschluß

1. Die in Prospekten, Anzeigen usw. enthaltenen Angebote sind, auch bezüglich der Preisangaben, freibleibend und unverbindlich.

Abbildungen und Beschreibungen gelten nur zur allgemeinen Verdeutlichung: Technische Daten können Veränderungen unterliegen. jw-bikedesign arbeitet stets daran, die Erzeugnisse weiter zu entwickeln. Angaben in den Beschreibungen über Leistungen, Geschwindigkeiten usw. sind lediglich als annähernd zu betrachten.

2. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich jw-bikedesign 30 Kalendertage gebunden.

Der Kunde ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch jw-bikedesign. Lehnt diese nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.

3. Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen sind nur gültig, wenn jw-bikedesign sie schriftlich bestätigt.

§ 3 Betriebserlaubnis

1. Bei von jw-bikedesign gelieferten Teilen, die über eine Betriebserlaubnis verfügen, wird diese dem Kunden in Kopie mit dem jeweiligen Teil ausgehändigt. Falls gewünscht, läßt jw-bikedesign die entsprechenden Eintragungen bei einer von ihr bestimmten, amtlich anerkannten  Überwachungsorganisation gegen Kostenersatz vornehmen. Der Kunde hat zu diesem Zweck die Fahrzeugpapiere und das Fahrzeug für einen angemessenen Zeitraum kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

2. Für Teile, die nicht für die Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr vorgesehen sind, ist in der Regel keine Betriebserlaubnis erhältlich. Für eine eventuell notwendige Eintragung in die Fahrzeugpapiere muß der Kunde selbst sorgen.

Schadensansprüche gegenüber jw-bikedesign oder ein Rücktrittsrecht des Käufers sind ausgeschlossen, wenn die Zulassung der gelieferten Ware durch den TÜV oder einer andere Behörde nicht erfolgt. Im Zweifallsfall unbedingt vorab mit uns oder der entsprechenden Behörde Rücksprache nehmen.

§ 4 Abnahme

Mit der Übergabe gilt das Fahrzeug und/oder das Teil bzw. Aggregat als abgenommen und ordnungsgemäß geliefert. Die Übergabe erfolgt, sofern nicht abweichendes vereinbart ist, grundsätzlich am Sitz von jw-bikedesign, bzw. dessen Werkstatt. Der Besteller/Käufer kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 8 Tagen, nachdem die Fertigstellung gemeldet und die vorläufige oder endgültige Rechnung ausgehändigt worden ist, das Fahrzeug und/oder Aggregat gegen Begleichung der Rechnung abholt. Wird ein Fahrzeug nach Ablauf der Frist nicht abgeholt, kann jw-bikedesign die ortsüblichen Einstellgebühren für tageweise eingestellte Fahrzeuge als Standgeld berechnen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich Saldoforderungen aus Kontokorrent), die jw-bikedesign aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber/Besteller jetzt oder künftig zustehen, bleibt die Ware unser Eigentum. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Auftraggeber/Besteller verwahrt unser Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist jw-bikedesign berechtigt, Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Kunden liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.

Der Kunde darf die gelieferte Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu normalen Geschäftsbedingungen weiter veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Er darf kein Abtretungsverbot vereinbaren und er hat unseren Eigentumsvorbehalt weiterzugeben, so daß die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Zu sonstigen Verfügungen über die gelieferte Ware, z.B. Verpfändung, Sicherungsübereignung, Sicherungszession u.ä. ist er nicht berechtigt.

Bei Verzug hat jw-bikedesign das Recht, ihren Eigentumsvorbehalt geltend zu machen und gelieferte Ware in Besitz zu nehmen. Der Kunde muß die Inbesitznahme der wo auch immer gelagerten Ware ermöglichen. Die Rücksendung erfolgt für uns frachtfrei und auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Gutschrift bemißt sich nach der Rechnungshöhe abzüglich der uns entstandenen Kosten, mindestens jedoch eines Anteiles von 10 %.

§ 6 Versand und Gefahrübergang

Versandweg und –mittel, sind, wenn nicht anders vereinbart, der Wahl von jw-bikedesign überlassen. Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des Kunden versichert.

Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall kommt die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

Im übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer spätestens jedoch mit dem Verlassen der Räume von jw-bikedesign auf den Kunden über.

Im Fall des Versandes an den Kunden geht die Gefahr auf diesen über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Räume von jw-bikedesign verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

Auf Wunsch des Kunden werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.

§ 7 Gewährleistung

1) Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er innerhalb einer Woche mit schriftlicher Anzeige an jw-bikedesign zu rügen.

2) Bei berechtigter Beanstandung erfolgt nach Wahl von jw-bikedesign Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung. Zur Mangelbeseitigung hat der Kunde jw-bikedesign die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand zur Verfügung zu stellen, anderenfalls entfällt die Gewährleistung.

Wenn jw-bikedesign eine ihr gestellte angemessene Nachfrist verstreichen läßt, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern, oder wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung unmöglich ist, oder von jw-bikedesign verweigert wird, so steht dem Kunden nach seiner Wahl das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.

Durch etwa seitens des Käufers/Bestellers oder Dritter unsachgemäß vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.

3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate (Ausnahme Batterien 6 Monate) und beginnt mit dem Datum der Lieferung.

Mit Ausnahme von Elektro- und Elektronischen Teilen geben wir Gewährleistung auf Material- und Verarbeitungsteile. Diese Gewährleistung vollstreckt sich ausschliesslich auf den Ersatz schadhafter Teile. Fremdarbeitszeit und Folgeschäden werden von der Gewährleistung nicht gedeckt.

4) Bei Verträgen mit Kaufleuten gilt abweichend von Abs. 3 eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten.

5) Die Gewährleistungsfrist für Nachbesserungen und Ersatzlieferungen beträgt zwölf Monate. Sie läuft mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand.

6) Für gebrauchte Waren und Fahrzeuge gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten.

7) jw-bikedesign steht dem Kunden nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung der Erzeugnisse zur Verfügung. Sie haftet hierfür jedoch nur dann nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde.

8) Sämtliche Ersatz- und Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn die von jw-bikedesign gelieferte Ware für Motorsport- oder Wettbewerbszwecke verwendet, in irgend einer Art und Weise verändert oder nicht für den vorgesehenen Zweck verwendet wird.

§ 8 Haftungsbegrenzung

Schadenersatz aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen jw-bikedesign als auch gegen ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Diese Haftungsbegrenzung gilt für den Kunden entsprechend. Diese Ansprüche verjähren ein halbes Jahr nach Empfang der Ware durch den Kunden.

Vorstehendes gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.

§ 9 Kostenvoranschläge

Wird vor der Ausführung von Arbeiten die Vorlage eines Kostenvoranschlages gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Die Kosten für den Voranschlag sind, soweit zwischen jw-bikedesign und dem Kunden eine laufende Geschäftsbeziehung besteht, für die diese AGB´s gelten, zu vergüten, wenn die Arbeiten nicht in Auftrag gegeben werden.

Ob eine Arbeit in eigener oder fremder Werkstatt erfolgt, liegt im Ermessen von jw-bikedesign.

§ 10 Zahlungsbedingungen

1) Rechnungen von jw-bikedesign sind sofort ohne Abzug zahlbar.

2) Die Ablehnung von Schecks oder Wechsel behält sich jw-bikedesign ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.

jw-bikedesign ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten oder Zinsen entstanden, so ist jw-bikedesign berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

An dem aufgrund eines Auftrages in den Besitz  von jw-bikedesign gelangten Gegenstandes steht ihr wegen aller Forderungen (auch aus früheren Geschäftsbeziehungen) ein Zurückbehaltungs- und -pfandrecht zu. jw-bikedesign ist zur Pfandverwertung im Wege freihändigen Verkaufs berechtigt. Für die Pfandverkaufsandrohung genügt die schriftliche Benachrichtigung an die letzte Anschrift des Kunden.

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1) Erfüllungsort ist für alle Verpflichtungen der Sitz von jw-bikedesign.

2) Gerichtsstand bei allen sich aus einem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist, soweit es sich bei dem Kunden nicht um einen Minderkaufmann (§ 4 HGB) handelt, Erbach. jw-bikedesign ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers Klage zu erheben.

3) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen jw-bikedesign und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Güter ist ausgeschlossen.

§ 12 Datenschutz

jw-bikedesign verarbeitet die im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnenen personenbezogenen Daten der Vertragspartner gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

§ 13 Allgemeines

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt, soweit hierdurch nicht eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei entsteht.

jw-bikedesign

Inhaber: Jürgen Waldvogel

Gewerbepark Gräsig 53

64711 Erbach

Umsatzsteuer – Identnummer: DE227947732

 

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64711 Erbach

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